Kapitalanleger aufgepasst: Jetzt beim Wohnungskauf Steuern sparen.

Aktuell können Kapitalanleger bei Immobilien durch die degressive AfA steuerliche Vorteile in Höhe von 5%, 6 Jahre lang nutzen.
Voraussetzungen: Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Der Erwerb des Wohngebäudes muss zwischen dem 1.10.2023 bis 30.09.2029 erfolgen.
Steuervorteil: Im ersten Jahr können 5% Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 5% Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich von uns beraten.